Beiträge von Kai_F11 LCI

    Die Standheizung besteht unter anderem aus folgenden Komponenten:

    • Glühstift
    • Brennluftgebläse
    • Temperatursensor

    Diese Komponenten sind nicht separat erneuerbar. Es gibt für Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff jeweils eine eigene Standheizungsvariante.

    Mit dem Einschalten der Standheizung werden Glühstift, Brennluftgebläse, Umschaltventilund Umwälzpumpe aktiviert.

    Nach ca. 30 Sekunden wird die Dosierpumpe zugeschaltet. Anschließend wird die Flamme gezündet.

    Die Standheizung läuft im Volllastbetrieb. Die Startdauer beträgt ca. 120 bis 180 Sekunden (Startdauer: Zeitraum zwischen Einschalten und Volllastbetrieb). Danach beginnt der automatisch geregelte Heizbetrieb. Der Temperatursensor der Standheizung überwacht im Standheizbetrieb die Kühlmitteltemperatur im Heizkreislauf der Standheizung.

    Der Glühstift übernimmt nach dem Startvorgang (Flammbildung) die Aufgabe des Flammwächters. Wenn es während des Starts zu keiner Flammbildung oder zu einem Flammabriss kommt, wird die Kraftstoffzufuhr beendet. Die Standheizung wird abgeschaltet. Es erfolgt ein Fehlerspeichereintrag über 'keine Flammbildung'.

    Ich traue es mich fast gar nicht zu schreiben, weil es so banal ist. Aber ich hatte ähnliche Probleme bei einem anderen Fahrzeug (nicht dem F11) gehabt. Höhere Vibrationen ab ca. 120 km/h. Diese verschwanden jedoch fast schlagartig als ich alle vier Alufelgen wuchten ließ.


    SeaRay Allerdings vermute ich mal, dass bei deinem Wechsel von Sommer- auf Winterreifen, oder umgekehrt, die Alufelgen gewuchtet worden sind?!?

    Mein F11 steht nun seit Anfang Dezember, nun möchte ich mal die Batterie laden. Wie lange soll ich das Ladegerät dran lassen? Und wird da die 2. Batterie mitgeladen?

    Jap, meiner steht eingepackt, seit November, unterm Carport. Lade die Batterie ca. 1x pro Monat voll auf. D.h. morgens früh das ctek mxs 5.0 anschließen und spät abends, wenn das ctek voll geladen anzeigt, wieder abnehmen.


    Welche 2. Batterie???

    Sorry, aber ich muss hier nochmal genau nachfragen, da ich etwas verwirrt bin.


    Bei mir war es so, dass ich vor ca. zwei Jahren ein Schreiben vom KBA bekam und über die Aktion informiert wurde. Habe mir dann nochmal fast ein gutes Jahr Zeit gelassen und dann, im Rahmen einer sowieso fälligen Inspektion, den AGR-Kühler-Austausch beim BMW-Händler vor Ort wechseln lassen (übrigens mit kostenlosem Leihwagen).


    Nun, Ende 2022 wieder ein Schreiben vom KBA bekommen, dass der AGR-Kühler erneut überprüft werden muss. Hä?!?


    Daher meine Verständnisfrage an euch: Sind denn die neuen und ersetzten AGR-Kühler denn nun auch schadhaft und müssen wieder ersetzt werden????? :/