mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung drohen.
Dies wird nix bringen, da eine Sachbeschädigung gemäß §303 StGB immer Vorsatz bedarf. Dieser ist aber nur äußerst schwer nachzuweisen. Die fahrlässig Sachbeschädigung ist nach dem Strafgesetzbuch jedoch nicht strafbar.
Hier müsste man über 280 I BGB i.V.m. 241 II BGB zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Dies ist jedoch in der Regel sehr mühsam.