Eine Straftat ist es noch lange nicht, wenn überhaupt.
Im Grunde ist es nur eine Anzeige im Internet. Unten stand auch "Angaben unter Vorbehalt", oder so ähnlich.
Und solange der Wagen nicht verkauft ist, kann er reinschreiben was er will.
Leider stimmt das nicht, was du geschrieben hast, sodass ich dies gerne juristisch klarstellen möchte.
Bereits der Versuch ist gemäß §263 Abs. 2 strafbar. Und alle §§§§ im StGB sind nunmal Straftat und eben keine Ordnungswidrigkeit.
Ferner könnte man diskutieren, ob der §263 StGB im vorliegenden Fall nicht bereits vollendet gewesen ist, also ein vollendeter Betrug vorlag, da @Wallace1982 einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen hatte.
Und sorry, aber ein Kfz-Händler kennt alle Spielchen. Also bitte nicht für dumm verkaufen lassen, dass es ein Versehen gewesen ist.
Außerdem geht es ja vorliegend nicht darum, dass der Händler das nicht unfallfreie Fahrzeug wieder als unfallfreies eingestellt hat. Hier geht es darum, dass @Wallace1982 über die Unfallfreiheit getäuscht worden (Unterdrückung wahrer Tatsachen) ist, sodass bei ihm ein sog. Irrtum erregt worden ist. Dies ist strafbar!