Beiträge von Kai_F11 LCI

    Bevor du da jetzt in den Ladeprogrammen rumstellst solltest du einen Blick in die BA vom Ctek werfen. Recondition ist, glaube ich, nicht das Programm deiner Wahl.


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    @noobontour


    Ahh, ok, vielen Dank für deinen Hinweis. :up:


    Na dann habe bzw. hatte ich ja doch das richtige Programm (nur "AGM") für mein Bedürfnis, den F11 während der kalten Jahreszeit in der Garage überwintern lassen und dabei die Batterie, über die Ladepunkte im Motorraum, am CTEK zu lassen.

    AGM und Recondition lädt und wenn die Spannung durch längere Standzeit wieder abfällt, gibt der Recondition Mode wieder einen Refresh bzw. lädt nach. Recondition macht man wenn das Auto/Batterie z.b. Überwintert und sonst keine Ladung durch den Motor/LM bekommt. Dadurch hat die Batterie immer konstante Betriebsspannung.

    Perfekt!!!! 1000 Dank für eure Antworten. :up:


    Dann werde ich heute mal zu meinem F11 in die Garage schauen und seinen Winterschlaf von "AGM" auf "AGM/RECOND" ändern. :thumbup:

    Mein F11 steht im Winter überwiegend in der Garage. Habe auch keine Winterreifen, sodass er gerade im Winter äußerst selten bis gar nicht bewegt wird. Habe mir deswegen das CTEK MXS 5.0 geholt und bin sehr zufrieden damit. Es ist fast dauerhaft an den Ladepunkten im Motorraum angeschlossen.


    So viel Geld kostet es wirklich nicht und ich kann es euch nur wärmstens empfehlen.


    https://www.amazon.de/CTEK-Vollautomatisches-Countdown-Display-Erha...


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    Sollte den Wagen wieder einer als Unfallfrei kaufen, wäre das höchstens Arglistige Täuschung.
    Und auch erst dann, wenn der Wagen verkauf wird.
    So als Inserat, ob falsch oder richtig, kann man niemanden was ankreiden.

    Mag ja sein, dass sich deine Aussage auf das Inserat und meine Aussage auf den eigentlichen Kauf des Fahrzeugs bezieht.


    Jedoch vermischt du bei deiner obigen Aussage Zivilrecht und Strafrecht.
    - Wenn der Wagen als unfallfrei verkauft wird, dann hat der Käufer einen zivilrechtlichen Anspruch aufgrund arglistiger Täuschung und kann den Kauf rückabwickeln.
    - Das Strafrecht, also der Betrug (§263 StGB) ist unabhängig davon. Der Betrug wäre ebenfalls beim Verkauf des Wagens verwirklicht gewesen und somit strafbar. Strafrecht und Zivilrecht gilt es immer gesondert zu betrachten.


    Aber nun gut der juristischen Nachhilfe. ;)

    Eine Straftat ist es noch lange nicht, wenn überhaupt.
    Im Grunde ist es nur eine Anzeige im Internet. Unten stand auch "Angaben unter Vorbehalt", oder so ähnlich.
    Und solange der Wagen nicht verkauft ist, kann er reinschreiben was er will.

    Leider stimmt das nicht, was du geschrieben hast, sodass ich dies gerne juristisch klarstellen möchte.


    Bereits der Versuch ist gemäß §263 Abs. 2 strafbar. Und alle §§§§ im StGB sind nunmal Straftat und eben keine Ordnungswidrigkeit.


    Ferner könnte man diskutieren, ob der §263 StGB im vorliegenden Fall nicht bereits vollendet gewesen ist, also ein vollendeter Betrug vorlag, da @Wallace1982 einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen hatte.


    Und sorry, aber ein Kfz-Händler kennt alle Spielchen. Also bitte nicht für dumm verkaufen lassen, dass es ein Versehen gewesen ist.


    Außerdem geht es ja vorliegend nicht darum, dass der Händler das nicht unfallfreie Fahrzeug wieder als unfallfreies eingestellt hat. Hier geht es darum, dass @Wallace1982 über die Unfallfreiheit getäuscht worden (Unterdrückung wahrer Tatsachen) ist, sodass bei ihm ein sog. Irrtum erregt worden ist. Dies ist strafbar!