Die Überprüfung des korrekten Luftdrucks gehört aber ebenso zu den Pflichten des Fahrers wie beispielsweise der Check des Ölstands, der Bremsflüssigkeit, Kühlwassers etc..
Ja, da geb ich dir Recht. Hätte mir auffallen müssen.
Wenn aber die Reifenüberwachung schon bei der Probefahrt meckert und ich das auch als Mangel aufführe, dann kann ich Besseres von einem BMW-Händler verlangen.
Meine Vermutung ist, dass kein richtiger Fahrzeugcheck erfolgt ist vor Übergabe (Wischwasser leer, Verbandskasten abgelaufen, Motorabdeckung nicht richtig fest)
Haben aber im Autohaus nochmal darüber gesprochen und uns geeinigt. Somit ist alles Bestens.