Na da ist alles in Ordnung.
So mal auf die Schnelle........
Blockiergrenze erreicht = Die Handbremse / Feststellbremse muss die Räder der gebremsten Achse rechts und links zum Blockieren bringen können. Hat sie geschafft.
Genannt sind jeweils die erreichten Bremswerte daN (deka-Newton) für Ache 1 und 2 jeweils getrennt für rechtes und linkes Rad.
Auf einer Achse darf zwischen der Bremskraft rechts und links nur ein maximale Abweichung von x % sein, wobei diese Höchstgrenzen für Betriebsbremse (25%) und Feststellbremse (50%) unterschiedlich sind.
Der genannte %-Satz ist der Mindestabbremswert, er errechnet sich für die Betriebsbremse indem die Summe aller
Bremswerte durch das zulässige Gesamtgewicht des Wagens geteilt wird. Der Wert muß mindestens 50% sein. Bei der Feststellbremse müssen mindestens 16% erreicht werden, schafft er das nicht genügt es wenn die Feststellbremse die Räder zum Blockieren bringt.
Deine Werte liegen darunter, trotzdem bestanden, WARUM? = Die Berechnung bezieht sich auf das Max. Gesamtgewicht des Wagens, bei TÜV hast du das ja bei weitem nicht erreicht, deshalb paßt das (das tatsächliche Gewicht bei der Prüfung zugrunde gelegt) trotzdem.
Gruß