Moin,
das seltsame ist, dass es bei der Eintragung der Auflastung keinen entsprechenden Eintrag für den Traglastindex des Reifens "Bei Anhängebetrieb" gibt.
Es ist also legal weiterhin den zu niedrigen Lastindex zusammen mit Hänger zu fahren. Du farst dann nur entsprechend weniger Kg in den Bomber hinten reinpacken, da die AHK mit grob 50Kg nun auch dabei ist.
Wenn du in eine Polizeikontrolle kommst und die super genau nicht nur auf den Fahrzeugschein sondern auch auf den Traglastindex deiner Reifen schauen, dann kriegst deine Überladungsverwarnung auf Basis des niedrigeren Wertes.
Doof ists nur, wenn du überladen samt Hänger wegen eines Reifenplatzers einen Unfall baust. Da wird dir die Versicherung midnestens grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen.
Gruß,
aldor