Soll für Reifen wie ich auch die Felgen gelten, angeblich.
Ist das alles ein durcheinander.
Beiträge von ac323i
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Hallo zusammen,
war durch den thread hier etwas verunsichert.
Habe einen f11 530d xdrive, Achslast hinten 1420kg bei Anhänger 1560kg.
Habe 18 Zoll mit 96er traglast original bmw drauf.
Habe dazu in einen anderen forum was gefunden,
92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)"Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist." (also im Falle des Anhängerbetriebs)
Damit sollte es ja passen, wenn ich das richtig verstanden habe oder?
Habe die V328 drauf.92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)
"Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."