Und dass genau das bei mir hervorragend funktioniert, schrieb ich in meinem vorigen Post
mhh, stimmt, habe ich übersehen. ich habe zwar das CIC aber bei mir funktioniert es auch nur in einem sehr engen Radius ums Auto.
Und dass genau das bei mir hervorragend funktioniert, schrieb ich in meinem vorigen Post
mhh, stimmt, habe ich übersehen. ich habe zwar das CIC aber bei mir funktioniert es auch nur in einem sehr engen Radius ums Auto.
Ich glaube @Benzo meinte, dass man das Auto nur in einem Umkreis von 5KM ums Auto orten kann und dass es aus größeren Entfernung nicht funktioniert. Aus Datenschutzgründen...
Ja gibt es und benötigst du auch. Ansonsten fährst du mit erloschener Betriebserlaubnis.Du forderst von BMW eine Tragfähigkeitsbescheinigung an. Damit wird bestätigt, dass die Felgen auf dem Fahrzeug fahrbar sind.
Muss ich sie dann auch noch eintragen lassen? Oder reicht es die Tragfähigkeitsbescheinigung mitzuführen?
Die Luftbälge interessieren nicht mal den TÜV und sie dienen sehr wohl dem Komfort.
Aber lassen wir das.
Nur weil den Prüfer es nicht sieht bzw. ihn es nicht interessiert ist es nicht direkt zugelassen oder gut. Den meisten Billigteilen sieht man auf den ersten Blick bzw. von außen die Qualität bzw. nicht Qualität nicht an. Wenn du billig Fahrwerksteile aus China kaufst die aus billigen Alu oder aus anderem Material kann es trotzdem aussehen wie Original.
War heute meine Styling 281 mit den Federn und den Spurplatten eintragen.
Dabei meinte der Prüfer, dass die 20“ Reifen nicht freigegeben sind bzw. nicht in den Papieren stehen. Habe danach mal im COC nachgeguckt, da stehen auch nur die 18“ und die 17“ Größe drin. Gibt es da von BMW noch Freigaben die ich anfordern kann bzw. was kann ich am besten tun um diese problemlos zu fahren?
ich würde mir einfach das Gutachten runterladen und zum Prüfer deines Vertrauens gehen und ihn fragen ob es möglich ist. Eibach gibt zwar auch nur die 05 vor, allerdings ist in dem 04 keine Motorisierungsbeschränkung drinnen. Es geht rein über die Achslast. Daher sollte es meines Erachtens problemlos eingetragen werden.
Servus Leute,
wollte gestern volltanken und habe während des Tankvorgangs die Scheiben und die Scheinwerfer kurz gereinigt. Der Zapfhahn hat schon lange geklickt und ich dachte mir ich mache die Scheibe noch fertig sauber. Ich wollte dann auf einen runden Betrag aufrunden es ging aber gar nichts mehr rein, der Zapfhahn wollte auch nichts mehr ausgeben. Ich dachte mir erst nichts. Ging dann zum bezahlen und fuhr los. Dann habe ich bemerk das die Nadel auf VOLL steht jedoch die geschwungene Reichweite Kurve nicht ganz VOLL war ? Ich dachte mir vllt geht ja noch mehr rein, fuhr zur nächsten Tankstelle und ich habe nichtmal einen Euro mehr reinbekommen ?! Die Anzeige sieht aber immer noch so aus wie auf dem Foto ... Was kann das ein ?
Die Leiste zeigt nur die möglichen Kilometer an die du mit dem Tank noch fahren kannst. Ist dein Durchschnittsverbrauch höher, wird dadurch natürlich auch die Leiste kleiner. Hat also so erstmal nichts direkt mit dem Tankfüllstand zu tun.
Edit: zu spät...
Da schoen an Deutschland ist ja, dass fast alles irgendwo geregelt ist
https://de.wikipedia.org/wiki/Tachojustierung
Wobei man hier unterscheiden muss, er darf max. 10% + 4 km/h vorgehen, muss es aber nicht. Genauso ist es auch möglich ganz gesetzteskonform nen geichten Tacho zu fahren. Er darf nur nicht nachgehen.
Beim CIC gibt es RTTI? Ist das sicher?
Ich dachte, dass es da nur TMC+ gibt, was fast kein Gewinn gegenüber dem normalen TMC ist.
Bei mir steht auf alle Fälle RTTI im Navi. Von daher gehe ich davon aus, dass es auch RTTI ist.
Wenn ich könnte, würde ich auch nur RTTI verlängern. Wetter usw. ist zwar nen nette Spielerei aber wirklich brauchen tue ich es nicht.