Beiträge von Nipponracer

    Falsch. Er muß gewährleisten, dass er seine Arbeit korrekt ausgeführt hat.Für Teile, die er nicht verkauft hat, für die muß er gar nichts.


    Der Händler, der die Teile verkauft hat, steht widerum in der Gewährleistung des Kunden. Denn die haben zusammen einen Vertrag.


    Auch bei der Mischkalkulation gibt es unterschiedliche Stundensätze.

    Das ist so nicht richtig und wurde mir mehrfach so Bestätigt. Ich betreibe sei gut 8 Jahren meine eigene Werkstatt und war vorher 12 Jahre bei einem BMW Vertragshändler in der Werkstatt tätigt, somit hatte und habe ich genügend Berührungspunkte mit diesen Themen.
    Was genau dieses Thema betrifft vertraue ich auf meinen Rechtsanwalt und so wie ich es geschrieben habe wurde es mir von ihm erklärt.


    Generell kannst Du Kunden hinweisen auf was Du willst, auf Deine Rechnungen schreiben was Du willst am Ende ist die Wahrscheinlichkeit hinten runter zu fallen sehr hoch, das habe ich selbst am eigenen Leib schmerzhaft erleben dürfen.


    Ich möchte keinesfalls den Ölpreis vom freundlichen rechtfertigen, ich beziehe meine Fässer über meinen alten Arbeitgeber und weis was ich für den Liter bezahle und das er da immer noch dran verdient.

    Leute,Leute,
    was Ihr für Geschichten zu erzählen habt :)


    Zum Thema Preiskalkulation bei BMW, das Zauberwort heißt "Mischkalkulation".
    Mit jedem Mal wenn der Händler mitgebrachte Teile verwendet geht sein Gewinn der zum Untehalt des Unternehmens benötigt wird nach unten, das mag bei einem Kunden locker vertretbar sein aber wo fängst Du an un wo hörst Du auf.
    Weiterhin geht es für jeden Händler darum eine bestimmte Abnahmemge zu erreichen, danach richtet sich sein Einkaufspreis der wiederum wichtig für die Kalkulation ist.


    Was das Thema der Garantie und dem was der Händler zu seiner Absicherung auf die Rechnung schreibt, wenn es hart auf hart kommt wird er immer hinten runter fallen. Der Händler muss Dir Garantieren das die Teile die du ihm mitbringst funktionieren und die 24Monate halten und genau das kann er nicht. Vor Gericht wird es jedoch immer heißen das er der Fachmann und du als Kunde nur Laie bist.
    Ich finde es gut das immer mehr Freie und Vertragswerkstätten sich weigern mitgebrachte Teile zu verwenden.



    Ich möchte jetzt nicht auf der Schiene BMW fahren und kein Hemd am Arsch haben rum reiten, aber ein Stück weit sollte bei der Fahrzeugwahl jedem bewusst sei in welchem Preissegment er sich da bewegt. Alternativ bleiben nur die billigen Fastfood-Reparatur-Ketten.

    auch mit nicht originalem Fahrwerk eintragungsfrei? ;)


    sieht schick aus

    :) ich denke nicht das Dein Smiley alles erklärt!


    Die montierte Felgen, ET und Reifengröße entspricht exakt den laut COC Papieren freigegebenen Rad/Reifenkombinationen, somit wird der Radsatz wie original betrachtet (abgesehen davon das selbst mein TÜV´ler der Meinung war es sind original Felgen). Die Zulassung der Felgen wäre ein anderer Punkt der hier ja über eine EG Genehmigung erledigt ist.


    Die ABE der Spurplatten wiederum bezieht sich ebenfalls auf die original Abmessungen von Felgenbreite, ET und montierten Reifen, in der ABE wird unter Hinweis A27 sogar darauf hingewiesen das ".... es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit ABE oder Teilegutachten)."


    Da die Eibach Federn ein Teilegutachten besitzen, die Montierte Felgen/ Reifengröße dem original entspricht und die "böse" Nachbaufelge ein EG Genehmigung besitzt, bleibe ich dabei -> das ganze ist - bis auf die Federn - Eintragungsfrei ;)

    Sodele, hier mal Impressionen von meinem mit neuen Schuhen!
    Sind WSP Italy Daytona/ Styling 434 in 8,5 und 9 x 20 ET33/44.
    Reifen Vredestein Vorti 245/275
    Abgerundet mit Spurplatten VA 10mm p. Seite, HA 13mm p. Seite
    Klar, mehr bzw. breiter geht immer aber in dieser Kombination komplett Eintragungsfrei, Felgen EG Genehmigung Spurplatten ABE :thumbup: