Als ich bei BMW anfragte, was das Absenken der HA kosten würde, sagte mir MEIN Händler (wo auch das Auto gekauft wurde), dass ich aufgrund dessen den Garantiefall an der HA verlieren würde.
Und so kam es auch, dass ich im Rahmen des Inprocessing unterschreiben musste, dass ich als Kunde darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ich im Falle des Falls keinen weiteren Garantieanspruch an der HA gelten machen kann. Und da war es absolut irrelevant, ob ich das selbst gemacht hätte (Rheingold) oder BMW selbst. Ganz verstehen tu ich es auch nicht, da wie andere Vorredner schon sagten es ja keine technische (Hardware) Änderung, sondern eine Software Änderung durch BMW selbst ist.
Keine Änderung der Gewährleistung wäre dann gegeben, wenn ausschließlich Federn verbaut sind, die auch nur von BMW selbst freigegeben und eingebaut wären. Aber da bewegen wir uns bei 10mm Tieferlegung. Derjenige, so wie ich, der das Standardfahrwerk (kein M) verbaut hat, weiß selbst dass 10mm ne absolute Lachnummer gewesen wäre....
Also entweder gibt es auch hier unterschiedliche Verfahren innerhalb der BMW Werkstätten, oder meiner ist einfach nur ein "Hardliner"!
Aber eine Frage am Rande: Was habt ihr denn für das Absenken der HA bezahlt?