Ich würde mit deinem Händler mal über eine Entschädigung wegen der ganzen Standzeit sowie Europlus etc. sprechen - das ist ja unglaublich!!! Dir gehen Monate der Europlus flöten + deine sonstigen Gewährleistungsansprüche etc.!!!
Und droh ihm ruhig mal vom Kauf zurückzutreten!!!
"Und droh ihm ruhig mal vom Kauf zurückzutreten"
Das ist in etwas das selbe Niveau wie "besuch ihn mit deinen Freunden" und damit kommt man nicht sonderlich weit. Gewährleistungsansprüche gehen auch nirgendwohin flöten, wie kommt man auf so was?
@TE
Also du hast den BMW bei einem Händler gekauft? Dann hast du eine Gewährleistung und auch eine Garantie, falls vereinbart. Falls du eine Garantie hast, einfach den Wagen da so wie du es getan hast abgeben und die alles erledigen lassen. Falls du ein Fahrzeug angewiesen bist, hast du auch Anspruch auf ein Leihwagen für die Zeit. Falls die Leute dir den Wagen nicht freiwillig geben, einfach freundlich drauf ansprechen und darauf hinweisen, dass alles im Rahmen der Garantie geregelt ist.
Bevor man auch nur ein Recht von sich durchsetzten kann, MUSS man selber einige Fristen an den Händler setzten. Dazu braucht es nicht einmal ein Anwalt. Um von einem Kaufvertrag zurücktreten zu können, muss einer der Vertragspartner seine Vertragspflichten vernachlässigen bzw. vernachlässigt haben. Solltest du tatsächlich vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, was nicht sonderlich Sinnvoll ist, dann setzt dem Händler per Brief eine Frist, die angemessen sein sollte so ein Schaden zu beheben. Sollte der Händler dieser nicht nachkommen, dann kannst du auch eine letzte Mahnung rausschicken. Falls auch das nicht hilft, DANN hast du die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Um mal wieder etwas realistischer zu werden. Du kannst dich bei einer anderen BMW Niederlassung erkundigen, ob die die Scheibe haben/geliefert bekommen und deinem Händler sagen, er solle dann mit dieser in Kontakt treten oder gleich den Wagen dahin bringen lassen.