Alles anzeigenUm mal das Thema Kulanz wieder aufzugreifen, ich bin zur Zeit auch etwas entäuscht.
Einen Monat nach Kauf meindes F10 fing die vordere Bremse beim leichten Anbremsen erheblich an zu quietschen.
Die Niederlassung meines Vertrauens hat erstmal folgendes Versucht:
1. Besuch - Bremse zerlegen, reinigen.
2. Besuch - Bremse zerlegen, entgraten.
3. Besuch - Neue Bremsbeläge (Wurden beim Kauf bereits erneuert, Vermutung war aber das diese einen Materialfehler haben könnten)
Alles im Rahmen der Gewährleistung / Garantie.
Nun hat leider alles nichts geholfen. Bei BMW ist für den F10 Baujahr 2010/2011 allerdings ein bekannter Fehler hinterlegt der die Bremsanlage betrifft.
Durch eine Fehlkonstruktion kann es zu diesen Quietschgeräucshen kommen. Es wurde auf Kulanz eine andere Bremsanlage eingebaut. Das hab ich in verschiedenen Foren auch nochmal selbst nachgelesen.
Meine Niederlassung hat dann auch den Kulanzantrag gestellt, dieser wurde allerdings abgelehnt da das Auto schon 5 Jahre alt ist und 100.000 gelaufen hat.
Zum einen Verständlich, allerdings beruht der Fehler ja auf einer Fehlkonstruktion seitens BMW. Da hätte ich zumindestens mit einer Anteiligen Kostenübernahme gerechnet. Es kann doch nicht sein das ein Premiumfahrzeug, auch wenn es 5 Jahre alt ist und 100.000 km gelaufen hat sich beim Einparken oder ranrollen an die Ampel schlimmer anhört als nen 20 Jahre alter Lada. Mein e46 war zum Ende hin 10 Jahre alt und hatte über 200.000 gelaufen. Da hatte ich nie etwas vergleichbares an Problemen. Gar keine um genau zu sagen.
Nunja, meine Niederlassung tritt jetzt mit der Niederlassung wo ich den Wagen gekauft habe in Kontakt.
Ich rechne da nicht mit einem positven Ausgang.
Alledings, ich kaufe ein Fahrzeug extra bei einem Händler um auf der sicheren Seite zu sein. Inkl Gewährleistung und Garantie.
Kann es da sein das ich auf den Kosten sitzen bleibe wenn nach einem Monat so ein Fehler auftritt? Wie sieht das rechtlich aus?
Ein Monat nach Kauf bei einem Händler? Da hast du erst mal alle Rechte der Gewährleistung auf deiner Seite. Da braucht es keine Kulanz oder Garantie. Fahrzeug hinbringen und sagen, so war es schon beim Kauf. Die Beweislast liegt dann beim Händler, bei dir erst nach 6 Monaten. Naja, jetzt hast du schon ein Antrag auf Kulanz gestellt und damit impliziert ausgedrückt, dass der Fehler nicht beim Kauf vorhanden war. Jetzt wird es wohl etwas komplizierter.
Viele verwechseln das eine mit dem anderen. Bei neuen Fahrzeugen kümmert sich die Garantie/Gewährleistung um entsprechende Fahrzeugmängel, über Kulanz kann man mal Reden wenn der Wagen keine Garantie mehr hat und etwas älter ist, aber hier gelten dann andere Bedingungen vom Hersteller. Ob Kulanz gewährt wird oder nicht, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Neben dem Alter des Fahrzeuges und der Laufleistung spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug neu gekauft wurde oder gebraucht (Erstbesitz), ob der Kunde Stammkunde ist und wenn ja, wie lange schon. Entscheidend ist zudem ein lückenloses Scheckheft und keine nachträglichen Eingriffe in die Motorelektronik. Bei mehr als 100.000km und/oder Älter als fünf Jahre ist Kulanz aber kaum noch drin.