Und selbst wenn Sie nen Video haben auf dem du fährst und ne DVD an ist.
Es kann dir keiner Verbieten.
Es gibt in der StVo keinen Paragraphen der dir verbietet DVD oder TV während der Fahrt zu schauen.
Es wird sich immer auf Paragraf 23, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung bezogen: „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
Tja, und da liegt der Knackpunkt. Der Fahrzeugführer ist verantwortlich.
Seine Sicht und das Gehör dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Da jeder Radio hört im Auto kann also ein laufender Film schonmal nicht beeinträchtigen. Oder wie soll Ton A anders beeintröchtigen wie Ton B? Okay, vergleichen wir nicht Radio-Musik mit Filmen, sondern nen Hörbuch mit nem Film. beides bei etwas bei dem sich viele in die Handlung mit reindenken wollen.
Und die Sicht nich tbeeinträchtigt? Wenn du den Monitor anstatt des HU einbaust, hmm, eventuell ja.
Ansonsten musst du schon die ganze Zeit draufstarren und eine Auffällige Fahrweise an den Tag legen damit man dir auch nur irgendetwas kann.
ABER: wenn es zu einem Unfall kommt, wird mittlerweile regelmässig angenommen das eine laufende DVD dir immerhin eine Teilschuld gibt.