Wollte gerade die Fahrwerksfedern bestellen und habe aber zuvor das Gutachten von Eibach gelesen und einige Daten mit dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I ) verglichen. Jetzt ist folgende Frage zu angegebenen Konstellationen aufgetreten.
Ich habe mir vor einiger Zeit eine AHK nachrüsten lassen und stehe jetzt aber vor folgenden Problem.
Ich habe mir Breyton LS 20 Zoll-Felgen bestellt,soweit isses in Ordnung.
Jetzt wollte ich aber der Optik wegen das Fahrzeug mit Hilfe von Eibach-Fahrwerksfedern 30mm tiefer legen lassen.
An der VA ist es kein Problem aber an der HA ein riesen Problem.
Im Schein sind für die Hinterachse im Serienzustand max. 1290 kg eingetragen
mit AHK max. 1425 kg
da die Stützlast von 90 Kg incl. AHK-Eigengewicht plus wohl irgendwelcher Sicherheitsreserven dazu gezählt werden.
Nun aber gibt Eibach die Achslast mit max. 1310 kg bei Serienfahrzeug ohne Luftfederung
an.
Das bedeutet aber dass nach Einbau der Fahrwerksfedern bei Hängerbetrieb keine Leute auf der Rückbank Platz nehmen dürfen.Außerden könnte es noch Probleme mit der Kugelkopfhöhe von min. 35cm geben.
Gibt es hier in Forum Leute mit dem gleichen Problem und wie habt Ihr das dann gelöst.(TÜV Probleme usw.) Gibt es evtl. einen Hersteller von Fahrwerksfedern welche ich einbauen kann und dennoch ohne Einschränkung auch einen Hänger anhängen kann.
Oder habe ich jetzt allgemein einen Denkfehler.
Gruß
Rudi