Bei mir funktionieren die Spiegel auch so wie oben beschrieben und bei ca. 20 KM/h klappen sie selbstständig aus, wenn sie zuvor von innen angelegt wurden.
Gruß
Frank
Bei mir funktionieren die Spiegel auch so wie oben beschrieben und bei ca. 20 KM/h klappen sie selbstständig aus, wenn sie zuvor von innen angelegt wurden.
Gruß
Frank
Dem Beitrag meines Vorredners kann ich nur zustimmen. Geh über die Kundenbetreuung. Nur das verspricht Erfolg.
So sieht es bei mir hinten aus, habe 9J x 20 mit ET 30, und 10mm Spurplatten, also dann ET 20, das paßt gerade so, ohne Bearbeitung der Radhäusser. Vorne paßt diese Kombi genau, Spurplatten gehen da nicht.:)
Da wirst du wohl oder Übel einen Anwalt einschalten müssen, wenn du was erreichen willst. Ob sich das lohnt, mußt du selbst entscheiden, denn zu schnell warst du ja nach eigener Aussage ja. Und das Bußgeld sollte sich auch nicht großartig unterscheiden ob 61 oder 65 km/H, sollten 25 Euro sein.
Gruß aus dem Norden
Frank
knapp 382 € pro Jahr für einen F10, 525d, 160KW, bei
500,- SB Vollkasko
150,- SB Teilkasko
alle Fahrer über 25, Garage, Eigenheim, bei 12000KM/Jahr, Reg-Klasse Cuxhaven
SF32 und Beamtentarif...
Wenn die Niveauregelung defekt ist, kommt sofort die Meldung im Display, mit der Aufforderung die nächste Werkstatt aufzusuchen. Kenn ich aus meinem E61. Da war mal eine Leitung durchgescheuert.
Gruß aus dem Norden
Moin Moin, ich hatte das bei einem E61, wurde mir als unfallfrei durch einen BMW-Händler verkauft. Ca. 2 Wochen nach Kauf fiel mir auf das die gesamte rechte Seite nachlackiert (war sehr gut gemacht) war. Auf langes Nachbohren meinerseits gab der Vorbesitzer dann zu mit der rechten Seite an der Garagenwand entlanggeschrammt zu sein und den Schaden (Kotflügel und beide Türen, neuer Spiegel) unter der Hand repariert zu haben. Ansprechpartner für mich war jedoch der Händler, da der den Wagen mir als unfallfrei verkauft hatte. Händler haben die Pflicht den zugesagten Zustand zu überprüfen, und einem aufmerksamen Meister wäre das auf jeden Fall aufgefallen..
In Deutschland muß jeder Händler Schäden über 1000 Euro angeben, und das ist hier schnell erreicht.
Ende vom Lied:
Nach kurzer Diskussion bot mir der Händler die Rücknahme an oder einen Preisnachlass (Wertminderung) von 1450 Euro. Das letztere habe ich genommen, da die Arbeit recht gut ausgeführt war.
Also sich nicht einfach abspeisen lassen und ggf. mit Rückabwicklung des Kaufs drohen. Ich habe den Wagen inzwischen ja Inzahlung gegeben und den Schaden pflichtgemäss angegeben, mir wurde daraufhin ca. 1000 Euro vom ursprünglichen Angebot (unfallfrei) abgezogen.
Gruß
Frank
Hallo, gibt es einen Codierer in der Nähe von 27472 Cuxhaven?
Gruß
Frank
Genau das stellte ich vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag auch fest, obwohl in der Anzeige des BMW-Händlers die Freisprecheinrichtung expliziert aufgeführt war. Damit war es das Problem des Händlers der unter langen Lammentieren die org. Freisprecheinrichtung dann nachgerüstet hat. Er wollte das Auto ja verkaufen. Soll angeblich 700Euro gekostet haben. Nun ja, habe nicht weiter nachgebohrt, musste ich ja nicht bezahlen.