Hallo,
war vorgestern bei meinem Reifenhändler da ich mir gerne die Z-Performance 08 in 20" für meinen F11 leisten würde.
In meinem Typenschein ist ja die 20" Felge schon typisiert jedoch um 1" schmäler als die von ZP. Jetzt habe ich mich mit meinem Händler zusammengesetzt und rumtelefoniert und gerechnet und sind draufgekommen dass wenn ich die ZP haben will laut TÜV etwas am Radhaus ändern muss. Jedoch höre ich von niemandem anderen der ZP drauf hat dass er dies machen musste.
Ich bekam anschließend von ihm folgende e-Mail:
Zitat
Wie besprochen anbei die TÜV der Felgen.
Auf der Hinterachse gibt es folgende Mussvorschrift.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Das bedeuet es sind definitiv Änderungen am Fahrzeug durchzuführen.
Händler meinte auch Felge muss auf HA mit 5 mm Distanzscheibe verbaut werden.
Somit wird aus der ET 35 Felge eine ET 30.
Die Felge kommt damit noch weiter aus dem Radhaus heraus.
Bei der Ha Felge ET 45 gibt es kein Tüv für dein Auto .
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Kann mir da mal jemand helfen? Ich würde gerne wissen obs da jetzt möglichkeiten gibt die Radhauseinfassung nicht zu ziehen etc. ?
Und bitte kein "scheiß auf TÜV die haben eh keinen Geschmack" posts .. das hab ich jetzt schon 5mal heute gehört