Werde Ihn mit Sicherheit morgen kontaktieren .. Habe mir eigentlich gedacht dass der Händler bei solchen Sachen aussteigt aber hab ein wenig im Internet bzgl. Gewährleistung recherchiert und hier steht eindeutig:
"... Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an - zunächst unbemerkt - hatte. Die Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. ..."
und
" ... Bei allen Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Ware auftreten, gilt die Vermutung, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Der Käufer muss also nicht mehr mit dem Händler über diese Tatsache streiten. Stattdessen trägt der Verkäufer, der das Gegenteil behauptet, die Beweislast. ..."
Auch für Alle die vor solchen Problemen stehen und das nicht wussten
Danke!