Nochmal Danke für die zügigen Antworten... Meine Frau ist gerade mit meinem FZ nach hause gekommen und ich habe mir die Betriebsanleitung angeschaut.
Hier der Auszug :
Rechts-/Linksverkehr
Xenon-Scheinwerfer
Die Lichtverteilung der Scheinwerfer vermeidet die Blendwirkung des Abblendlichts, auch wenn in einem Land auf der anderen Straßenseite als im Zulassungsland gefahren wird.
Zur Regelung der Beleuchtungsstärke muss das Stand- oder Abblendlicht eingeschaltet sein.
Die Beleuchtungsstärke kann mit dem Rändelrad eingestellt werden.
Bin begeistert, nix zum umstellen.... Bin trotzdem mal gespannt, was mich bei Nachtfahrten da drüben so erwartet
Gruß
Lord Bimmer