Hallo zusammen,
mich würde mal die Meinung interessieren, wie Ihr das mit den Unfallfahrzeugen handhabt.
Lt. Rechtssprechung gelten alle Fahrzeuge, deren Reparaturwert über 500 EUR netto liegt ja offiziell als Unfallwagen und müssen im KV auch so angegeben werden. Für 500 EUR bekommt man bei BMW nicht einmal die Frontschürze lackiert. So läppert sich z. B. ein Kratzer an Tür oder Seitenwand im Parkhaus durchaus auf 1.000 EUR und mehr, sofern man nicht in einer freien Werkstatt reparieren lässt. Damit ist das Auto gleich ein Unfallwagen.
Noch weiter geht es dann bei Leasingfahrzeugen. Jegliche optische Schäden werden durch das Autohaus oder die Niederlassung teuer instand gesetzt. Am Ende bekommt man als Käufer des Fahrzeugs, also die 2. Hand, maximal die Rechnung oder den Nachweis über erfolgte Lackarbeiten und weiß nicht genau, wie der Schaden entstanden ist. Man kann es höchstens erahnen. Aber ein Unfaller ist und bleibt es trotzdem. Beim Wiederverkauf ist man dann quasi in Rechtfertigungsnot.
Wie handhabt Ihr das? Besteht Ihr darauf, dass "unfallfrei" im KV steht und kauft Ihr euch keine Fahrzeuge von Niederlassungen / Autohäusern (ich habe extra Fähnchen- und Schotterhändler weggelassen - dass man dort grundsätzlich keine Unfaller kaufen sollte, ist ja allgemein bekannt), die keinerlei Lackschäden aufweisen? Oder schaut Ihr nach, was genau gemacht wurde?
Persönlich lasse ich mir die Historie und die Rechnungen zeigen. Wenn keine Teile getauscht und die Arbeiten bei einem BMW-Autohaus gemacht wurden, sehe ich über Lackarbeiten hinweg. Vor allem bei Leasing-Rückläufern. Ob das nun der Königsweg ist, weiß ich nicht. Über Meinungen würde ich mich freuen.