Mir ist es letztes Wochenende passiert.
Ist ein Leasingfahrzeug. Lasse nun eine Alarmanlage, keine von BMW, einbauen, die ich in zwei Jahren ins nächste Leasingfahrzeug mitnehmen werde bzw. upgraden lasse.
In Puncto Versicherung und die Frage Neuwert vs. Zeitwert kann ich auf ein Urteil des Landgericht Düsseldorf verweisen.
Den Rest überlasse ich meinem Anwalt.
AG Düsseldorf · Urteil vom 25. Juni 2009 · Az. 42 C 9779/08