Beim Thema Händler-Ankauf dürft ich auch die Mehrwertsteuer nicht außer acht lassen.
Ein Fahrzeug was der Händler Euch als Privatperson für z.B. 20.000 EUR abkauft, steht für die 20.000 EUR Netto dann zzgl. (derzeit 16%) 3.200 EUR MwSt. = 23.200 EUR Brutto im Verkaufsraum ohne dass er einen Cent daran verdient hat. Er muss aber ein Jahr Gewährleistung geben, seinen Mitarbeitern und sich selbst einen Lohn zahlen, Räume etc. pp...
Nicht ganz korrekt, die Händler können auch die Differenzbesteuerung anwenden, dann müssen sie nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufswert versteuern.
Quelle: https://wendl-koehler.de/kfz/differenzbesteuerung-kfz/