Sehr geehrte Community,
ich bin ein neues Mitglied und bitte vielmals um Verzeihung, sollte das von mir angesprochene Thema bereits angesprochen worden sein. Ich konnte es leider nicht finden.
In der kommenden Woche werde ich meinen BMW F11 520d xdrive (EZ 06/2016) in Empfang nehmen. Der Wagen verfügt über eine recht umfangreiche Ausstattung inkl. Rückfahrkamera, wovon ich mich auf der Probefahrt überzeugen konnte. Der Händler hat nicht angegeben, dass das Fahrzeug über eine Anhängerkupplung verfügt, jedoch habe ich heute in der Preisliste des Fahrzeugs lesen können, dass die Rückfahrkamera in Verbindung mit einer schwenkbaren Anhängerkupplung ausgeliefert wurde. Die Formulierung in der Preisliste fand ich dahingehend etwas verwirrend. Bedeutet das, dass die Rückfahrkamera nur in Verbindung mit einer Anhängerkupplung oder die Anhängerkupplung nur in Verbindung mit einer Rückfahrkamera zu ordern war? Oder anders gefragt, bedeutet Rückfahrkamera automatisch, dass das Fahrzeug eine Anhängerkupplung hat (was ich für meinen Fahrradträger sehr begrüßen würde) und der Händler nur vergessen hat, das auf der Ausstattungsliste anzugeben? Auf eine AHK hin überprüft habe ich das Fahrzeug noch nicht, hielte es aber für eine positive Überraschung.
Über eine Antwort aus der Community würde ich mich sehr freuen, schon mal vielen Dank für alle Mühen.
Ich wünsche euch allen jederzeit Freude am Fahren.
Beste Grüße vom John, yippieh ya yeah!