Alles anzeigenIch erinnere mich da nur eine Rechnung einer BMW NL:
"2000€ für erschwerte Fehlersuche"
Steht heute noch auf der Rechnung so und da war noch kein Stück repariert. Der Lehrling hat dann am Feierabend (wie mir der Werkstattleiter erzählte), an der Drexelbank ein Spezialwerkzeug gedreht. Das schlug dann nochmal mit 200€ zu buche, da war aber auch noch nix repariert. Jetzt rechnest mal die 2200€ runter auf AE und du weißt wie lange die nach dem Fehler gesucht haben- TROTZ dass ich ihnen vorher sagte, dass die Steuerkette vermutlich gesprungen ist. Die haben Injektoren erstmal gewechselt!
Das weckt Vertrauen in die Marke. Yep.
Sowas darf einfach NIE, NIE auf einer Rechnung stehen, beim Hersteller schon gar nicht. Dann kannst dir ausrechnen - und wenn sowas ständig ist in der Zeit von Werkstattaufenthalten, dass dir da mal die Hutschnur hochgeht. Also, mir zumindest, aber andere Leute haben da vielleicht eine andere Schmerzgrenze
Stimme dir vollkommen zu. Das Risiko der nicht-Fähigkeit der Werksatt darf einfach nicht zu Lasten des Kunden sein. (Punkt)
Ich vertraue bei Diagnose und Fehlersuche sehr vielen Werkstätten einfach nicht, weil eben die individuelle Unfähigkeit oder Möglichkeit der Fehlerbeseitigung vollends zu Lasten des Kunden geht. Dieses System verstehe ich bis heute nicht. Die Vertragspartner in meiner Branche würden mich schlicht auslachen.
@TE: Frage nach Kulanz ansonsten musst du eben selbst dafür geradestehen. Vereinbare am besten im Werstattauftrag den schriftlichen Hinweis, dass der beanstandene Mangel nach Reparatur und Rechnungstellung nicht mehr vorhanden sein darf. Vielleicht ist dies auch in der Schweiz nicht notwendig da Ihr häufig mit mehr Verstand als manche in Deutscheland an die Sache geht (gilt auch für die Alpenrepublik rechts daneben)
Viel Glück
Beste Grüße