Sobald du das Zeug in die Hand nimmst, haftest du dafür, das Qualität und Beschaffenheit ausreichend für den vorgesehenen Zweck ist.
Der Kunde kann sich im Schadenfall daher raussuchen, ob er den Verkäufer oder den Handwerker in Regreß nimmt. Diese Haftung kann auch mit viel Blabla auf der Rechnung nicht ausgeschlossen werden.
Zumal Gerichte in D normalerweise pro Kunde urteilen...
Genau so ist es mir auch Bekannt