BMW Vertragshändler weigert sich mitgebrachtes Öl zu verwenden


  • Also ich denke nicht, dass man sein hart verdientes Geld verschenken muss.



    Ich bringe auch (neben dem Öl) meine Bremsscheiben (gekauft bei Leebmann) mit zum Wechseln. Sehe nicht ein, die z.T. unverschämten Aufpreise (für das selbe, nicht estwas besseres) zu bezahlen.
    Aber kann ja jeder machen wie er will. . . ;)

    Erster Absatz - dito.


    Zweiter Absatz (lassen wir mal das Öl weg) ist Käse ... denn der :) vor Ort kann dir den selben Preis machen bei dem OEM Zeug und dann hast auch komplette Gewährleistung druff.

  • Erster Absatz - dito.
    Zweiter Absatz (lassen wir mal das Öl weg) ist Käse ... denn der :) vor Ort kann dir den selben Preis machen bei dem OEM Zeug und dann hast auch komplette Gewährleistung druff.

    Das Witzige ist, dass habe ich dem Händler auch vorgeschlagen wollten sie aber nicht machen, einbauen tun sie die mitgebrachten Teile aber, verstehe wer will. ?(


    In einer anderen Werkstatt (auch BMW Niederlassung aber andere Stadt) haben Sie mir aber tatsächlich nach mehrmaligen Fragen auch angeboten, den Preis für die Bremsscheiben auf den von Leebmann zu senken.

  • Leute,Leute,
    was Ihr für Geschichten zu erzählen habt :)


    Zum Thema Preiskalkulation bei BMW, das Zauberwort heißt "Mischkalkulation".
    Mit jedem Mal wenn der Händler mitgebrachte Teile verwendet geht sein Gewinn der zum Untehalt des Unternehmens benötigt wird nach unten, das mag bei einem Kunden locker vertretbar sein aber wo fängst Du an un wo hörst Du auf.
    Weiterhin geht es für jeden Händler darum eine bestimmte Abnahmemge zu erreichen, danach richtet sich sein Einkaufspreis der wiederum wichtig für die Kalkulation ist.


    Was das Thema der Garantie und dem was der Händler zu seiner Absicherung auf die Rechnung schreibt, wenn es hart auf hart kommt wird er immer hinten runter fallen. Der Händler muss Dir Garantieren das die Teile die du ihm mitbringst funktionieren und die 24Monate halten und genau das kann er nicht. Vor Gericht wird es jedoch immer heißen das er der Fachmann und du als Kunde nur Laie bist.
    Ich finde es gut das immer mehr Freie und Vertragswerkstätten sich weigern mitgebrachte Teile zu verwenden.



    Ich möchte jetzt nicht auf der Schiene BMW fahren und kein Hemd am Arsch haben rum reiten, aber ein Stück weit sollte bei der Fahrzeugwahl jedem bewusst sei in welchem Preissegment er sich da bewegt. Alternativ bleiben nur die billigen Fastfood-Reparatur-Ketten.

  • Der Händler muss Dir Garantieren das die Teile die du ihm mitbringst funktionieren und die 24Monate halten und genau das kann er nicht.

    Falsch. Er muß gewährleisten, dass er seine Arbeit korrekt ausgeführt hat.
    Für Teile, die er nicht verkauft hat, für die muß er gar nichts.


    Der Händler, der die Teile verkauft hat, steht widerum in der Gewährleistung des Kunden. Denn die haben zusammen einen Vertrag.


    Auch bei der Mischkalkulation gibt es unterschiedliche Stundensätze.

  • Falsch. Er muß gewährleisten, dass er seine Arbeit korrekt ausgeführt hat.Für Teile, die er nicht verkauft hat, für die muß er gar nichts.


    Der Händler, der die Teile verkauft hat, steht widerum in der Gewährleistung des Kunden. Denn die haben zusammen einen Vertrag.


    Auch bei der Mischkalkulation gibt es unterschiedliche Stundensätze.

    Das ist so nicht richtig und wurde mir mehrfach so Bestätigt. Ich betreibe sei gut 8 Jahren meine eigene Werkstatt und war vorher 12 Jahre bei einem BMW Vertragshändler in der Werkstatt tätigt, somit hatte und habe ich genügend Berührungspunkte mit diesen Themen.
    Was genau dieses Thema betrifft vertraue ich auf meinen Rechtsanwalt und so wie ich es geschrieben habe wurde es mir von ihm erklärt.


    Generell kannst Du Kunden hinweisen auf was Du willst, auf Deine Rechnungen schreiben was Du willst am Ende ist die Wahrscheinlichkeit hinten runter zu fallen sehr hoch, das habe ich selbst am eigenen Leib schmerzhaft erleben dürfen.


    Ich möchte keinesfalls den Ölpreis vom freundlichen rechtfertigen, ich beziehe meine Fässer über meinen alten Arbeitgeber und weis was ich für den Liter bezahle und das er da immer noch dran verdient.

  • ... und so wie ich es geschrieben habe wurde es mir von ihm erklärt.

    Ja, so wird es oft wiedergegeben.
    Ich habe auch eine eigene Firma, aber im Handwerk. Daher kann man selbstverständlich und auch rechtssicher Gewährleistung für vom Kunden bereitgestelltes Material ausschließen.


    Klar, wird gerne gegeteiliges behauptet, weil ja eigene Sache verkauft werden sollen.

  • Ein Rechtsanwalt heisst nicht automatisch, dass er Recht hat. Ist auch nur ein Mensch der sich irren kann. Entscheidend ist das, was vor Gericht, im Falle eines Falles, DER eine Richter sagt, vor dem verhandelt wird. Desweiteren aendern sich Gesetze am laufenden Band. Was gestern noch stimmte muss morgen schon nicht mehr so sein.

  • Es gibt kein Gesetz, dass besagt, dass ich Garantie oder Gewährleistung übernehmen muß, für Sachen die mir nicht gehören bzw. ich nicht gekauft habe und irgendwo eingebaue.
    Wichtig ist die fachgerechte Montage.

  • Es gibt kein Gesetz, dass besagt, dass ich Garantie oder Gewährleistung übernehmen muß, für Sachen die mir nicht gehören bzw. ich nicht gekauft habe und irgendwo eingebaue.
    Wichtig ist die fachgerechte Montage.

    Na dann :bier:

  • Es gibt kein Gesetz, dass besagt, dass ich Garantie oder Gewährleistung übernehmen muß, für Sachen die mir nicht gehören bzw. ich nicht gekauft habe und irgendwo eingebaue.
    Wichtig ist die fachgerechte Montage.

    Sobald du das Zeug in die Hand nimmst, haftest du dafür, das Qualität und Beschaffenheit ausreichend für den vorgesehenen Zweck ist.
    Der Kunde kann sich im Schadenfall daher raussuchen, ob er den Verkäufer oder den Handwerker in Regreß nimmt. Diese Haftung kann auch mit viel Blabla auf der Rechnung nicht ausgeschlossen werden.
    Zumal Gerichte in D normalerweise pro Kunde urteilen...


    Meinen Kunden ist das bekannt. ;)