Richtig. Der Gesetzgeber öffnet hier für Betrug Tür und Tor.
Deswegen wenn ich vorher unterschreiben muss, schreibe ich unten meist immer noch das Problem hin mit bitte um Beseitigung.
In diesem Fall hätte ich dann in etwa geschrieben: Dichtung am Ventildeckel wechseln und Ölleck beseitigen. Reparatur bis Betrag (XYZ (was halt vereinbart wurde)), Mehrkosten nur nach Absprache ankreuzen. Hatte damit eigentlich dann auch nie ein Problem.
Aber hätte hätte Fahrradkette. Man ist hinterher immer schlauer.
Ich kann dem TE nur empfehlen sich da einmal beraten zu lassen. Nur er kennt die Rechnung und was da (schriftlich festgehalten) vereinbart wurde.
https://www.123recht.de/ratgeb…g-arbeitet-__a155729.html
Auszug daraus:
Wie ist es, wenn nach kurzer Zeit der gleiche Fehler wieder auftritt? Gibt es auf die Reparatur eine Gewährleistung?
Hier hat die Werkstatt sowohl die Pflicht wie auch das Recht zur Nachbesserung. Sollte der Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen immer noch vorhanden sein, kann der Kunde den Werklohn mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Das gilt ebenfalls, wenn die Nachbesserung verweigert wird.