Also...anhand meiner Fahrgestellnummer ist mein Modell von der 2ten Rückrufaktion nicht betroffen. Hier werden wohl im Nachgang teilweise doch die AGR-Kühler getauscht, die im ersten Stepp als i.O. bewertet wurden.
ok...dann werde ich das mal so hin nehmen....aber immer eine Packung Marschmellos mit dabei für den Fall.....