Reifenfreigabe für BMW-Felgen

  • Hallo zusammen,


    gibt es eine Übersicht, welche Reifenmaße von BMW für die BMW-Felgen freigegeben sind?
    Sorry, wenn das schon gefragt wurde - ich habe da erstmal nix gefunden.
    Mir geht es konkret um die Styling 236 - können da "nur" 225er drauf oder auch etwas breiteres?
    Gruß Jörg

  • ....
    gibt es eine Übersicht, welche Reifenmaße von BMW für die BMW-Felgen freigegeben sind?
    ....


    Klar gibt es die. Alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen stehen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung deines Fahrzeugs.
    Der Reifenluftdruckaufkleber ist dabei vollkommen irrelevant. Dort steht empfohlene Reifendrücke für die entsprechenden Reifendimensionen, aber keinerlei zulässige Rad-Reifenkombinationen.

  • Diese hat mir mein Reifenhändler ausgedruckt. Da stehen bei mir aber die gleichen Größen drauf wie auf dem Aufkleber am Türholm.


    MfG
    Karsten


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  • Hallo - was bitte ist eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung? Ich habe keine solche Bescheinigung?


    Ein Fahrzeugdokument wie die ZB I und ZB II, hat jeder f10/f11. Es ist das einzige Dokument, welche alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen belegt, neben anderen zahlreichen technischen Ausstattungsmerkmale und Daten, die für die Zulassung eines Fahrzeugs notwendig sind. Wurde dieses Dokument verlegt, kann es bei BMW nachbestellt werden (kostet aber entsprechend).
    Nähere Informationen gibt es zum Beispiel hier:
    https://www.eurococ.eu/de/coc-zertifikat
    https://www.reifen.de/static/d…ps/coc-papiere-beantragen



    Diese hat mir mein Reifenhändler ausgedruckt. Da stehen bei mir aber die gleichen Größen drauf wie auf dem Aufkleber am Türholm.


    MfG
    Karsten


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    Nein. In der EG-Ü stehen alle erlaubten Rad-Reifenkombinationen. Auf dem Aufkleber steht keine einzige Rad-Reifenkombination, dort stehen lediglich empfohlene Luftdrücke für die entsprechenden Reifengrößen.

  • Das ist so richtig, du hast es lediglich falsch gelesen ;)
    COC Papiere = EG-Übereinstimmungsbescheinigung = einziges Dokument, in dem alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen gelistet sind


    Um die ZB I und ZB II ging es hier nicht, in denen stehen keinerlei zulässige Rad-Reifenkombinationen. Nicht umsonst habe ich auf die EG-Ü (und eben nicht auf ZB I oder ZB II) verwiesen :rolleyes:

  • ....
    Steht da aber anders, nämlich das die ZB 1 & 2 das einzige ist:
    ....



    Nö. Lies bitte den vollständigen Beitrag richtig, mitsamt Zitat. Die Antwort war (zum Verständnis für dich in verkürzter und vereinfachter Form): "Ein Fahrzeugdokument. (...) Es ist das einzige Dokument, welche alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen belegt...."
    Ich wiederhole es aber für dich gerne noch etwas ausführlicher:


    Frage:

    Zitat

    ....was bitte ist eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung?


    Antwort:

    Zitat

    Ein Fahrzeugdokument wie die ZB I und ZB II, hat jeder f10/f11. ....


    Ebenso weiter:

    Zitat

    .... Es ist das einzige Dokument, welche alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen belegt, neben anderen zahlreichen technischen Ausstattungsmerkmale und Daten, die für die Zulassung eines Fahrzeugs notwendig sind. Wurde dieses Dokument verlegt, kann es bei BMW nachbestellt werden (kostet aber entsprechend). ....


    Das damit nicht ZB I/II gemeint gewesen sein können, ist eigentlich offensichtlich ;) Zum einen, da ich in der Einzahl (EG-Ü) spreche und nicht in Mehrzahl (ZB I/II), zum anderen, da nach ZB I/II nie gefragt wurde und diese auch den meisten bekannt sind.



    Also bei mir stehen die Rad/Reifenkombis alle in der Tür, samt Luftdruck, in dem COC stehen die gleichen drin^^


    Gerne ein drittes Mal: Nein, das ist falsch. Auf dem Aufkleber steht keine einzige Rad-Reifenkombination, dort stehen lediglich empfohlene Luftdrücke für die entsprechenden Reifengrößen. Die zulässigen Rad-Reifenkombinationen stehen ausschließlich in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (wie ich bereits viermal schrieb...).
    Du kannst aber gerne ein Foto deines weltweit einmaligen Aufklebers machen, ab Werk gab es einen solchen Aufkleber jedenfalls nie ;)

  • Zitat

    ....Und da steht wieder (vollständigen Beitrag richtig, mitsamt Zitat) , das die ZB1 und 2 das einzige Dokument ist. ....


    Weder steht das dort (ich kann es nur wiederholen: Lies den Beitrag bitte richtig), noch ergibt der Satz so einen Sinn, das habe ich bereits einen Beitrag zuvor geschrieben. Das zeigt, dass du den Beitrag nicht richtig gelesen, geschweige denn verstanden hast. Wieso sollten zwei Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) "das einzige Dokument" sein? Das von dir Geschriebene und Behauptete ergibt weder grammatikalisch, noch vom Inhalt her einen Sinn. Daher ist die Annahme von vornherein bereits hinfällig.



    Lies den Beitrag bitte richtig, dann verstehst auch du es. Es wurde alles richtig geschrieben. Deine Antworten ergeben in keinster Weise einen Sinn und helfen dem TE nicht weiter, stattdessen ziehen sie den Thread nur unnötig in die Länge, schade für den TE und andere Leute die mitlesen. In diesem Sinne bin ich hier raus. Dem TE noch alles Gute!