Hallo Leute,
leider funktioniert bei meinem dicken die Sitzheizung nicht mehr so ganz, die Rückenlehne und Seiten der Sitzfläche werden warm, jedoch bleibt die Sitzfläche selbst kalt, da ich bereits bei meinem Verkäufer war (BMW Vertragswerkstatt) und dort diverse andere Arbeiten erledigt wurden, haben die mir empfohlen, die Sitzheizung bei mir im Ort reparieren zu lassen, da sonst mein Auto beim Händler bleiben müsste, der Händler ist 200km entfernt von mir.
Nun ist das "Problem", das mein Auto bereits 113.000km drauf hat und ich somit 10% der Reparaturkosten tragen müsste, da die es über die Garantie laufen lassen wollen. Ich seh das gar nicht ein, weil die wussten das ich einen Teil der Kosten tragen muss aber mir trotzdem gesagt haben, das ich nichts zahlen müsste.
Mein Vorteil ist, dass das Auto noch in der Gewährleistung ist, erst vor 3 Monaten gekauft (Beweislastumkehr), somit sind die in der Pflicht das Ding kostenfrei zu reparieren. Jedoch weiß ich, wenn ich da Anrufe und darauf poche, das die es zu reparieren haben, die wieder sagen, das ich 200km fahren soll, wegen der Sitzheizung, beim ersten Mal bin ich drauf reingefallen, hab es gemacht, nun habe ich in diversen Internetforen gelesen, dass der Händler die Kosten dorthin tragen muss, wenn ich nicht in der Nähe wohne (anscheinend maximal 50km entfernt), ist das tatsächlich so? Ich möchte unbedingt erreichen, das die eine andere BMW Vertragswerkstatt damit beauftragen, da bei mir im Ort eine ansässig ist. Ein weiteres Problem ist eben auch, dass ich sonst wieder einen Tag Urlaub nehmen muss.
Kurzfassung: dürfen die verlangen, dass der Käufer 200km wegen der Gewährleistung fährt, ohne zB die Fahrtkosten zu übernehmen?
Weitere Frage, wie hoch sind die Kosten für die Diagnose und Behebung des Fehlers bei einem BMW Vertragshändler ungefähr?