So ein Schmarrn...
Der Zeitwert bezieht sich auf einen Totalschaden und nicht auf eine Reparatur. Selbstverständlich zahlt die Versicherung die Reparatur vollständig. Zumindest, solange der Zeitwert dabei nicht überschritten wird.
Der Verursscher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Die Ersatzleistungen für den Geschädigten sind deshalb immer gleich, egal welche Versicherung bezahlt.