Und nach einem selbst erlebten Fall kann ich das 100% sicher sagen.
Du parkst ein, hinten reißt das Kind die Tür auf, die dann direkt am nebendran parkenden Auto einschlägt.
Variante 1: Du hast die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Dann geht der Geschädigte leer aus, weil das Kind nicht deliktfähig ist...
Variante 2: Du hast die Aufsichtspflicht verletzt. Dann zahlt das die Privathaftpflicht.
Aber das tut hier nichts zur Sache.