Unfall durch Spurwechsel

  • Denke auch, dass die Polizisten recht hatten. Erstens hättest du den Opa nicht am Arsch kleben sollen und zweitens das Ausweichmanöver war auch n.iO.

    F10 , Eibach Sportline 45/40, 20" Breyton GTS 8,5J/ET35, 10J/ET35, Schmiedmann M5 Carbondiffusor usw.

  • Die Polizei legt nicht fest werd "Schuld" hat! Das machen Gerichte oder in dem Fall eher die Versicherung.
    Die Polizisten vor Ort lediglich, das du durch dein Fahrmaneöver kausal die Unfallursache gesetzt hast. Hättest du nicht die Spur gewechselt, wäre der UB02 dir nicht aufgefahren.
    Und wie du selber schreibst bist du dem vor dir fahrenden Linksabbieger dicht aufgefahren bei etwa 50km/h. Wenn der seine Geschwindigkeit verringert um links abbiegen zu können, ist das sicher kein grundloses abbremsen.
    Aber wie gesagt: wer wie viel Schuld hat, musst du mit deiner Versicherung klären.

  • Wenn die Polizisten der Meinung sind, dass du Unfallverursacher bist setzen sie dich immer an ersten Stelle im Bericht.
    Deswegen wirst du natürlich nicht automatisch verurteilt, es soll aber als Hinweis dienen.

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  • Könnte mal ein Moderator den Titel ändern? Es war ja nun eindeutig kein Auffahrunfall sondern ein Unfall durch Spurwechsel.


    Klar ist der TE Schuld. Wie soll der Unfallgegner ausweichen, wenn ihm plötzlich so ein Drängler vor die Haube zieht.


    Amen

  • Wenn ich mir die ganzen Antworten auf eine ganz normale Frage durchlese , bin ich echt froh das ich hier nicht mehr oder b esser gesagt noch nie wirklich aktiv !


    Jetzt wird er auf eine ganz normale Frage hin ,als drängeler dargestellt?
    Woraus nehmt ihr Dorf Sheriffs diese Erkenntnis ? Aus dem 'am arsch kleben'?
    Kann man sehr dehnen diese Aussage .


    Kommt alle mal ein bisschen runter , dann hättet ihr Richter werden sollen wenn ihr alle so gerne urteilt 8|

  • Trink erstmal eine Tasse Kaffe, esse dein Frühstück zu ende und versuche noch mal. Denn mit Bezeichnungen wie " ihr Dorf Sheriffs" stehst du nicht viel besser da, als die über du dich so aufregst.

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  • Der TE hatte gefragt, ob das wirklich so ist, wie die Polizei im geschilderten Sachverhalt entschieden hat.
    Darauf hat er seine Antwort bekommen.
    Der eine drückt es defensiver aus, der andere offensiverer. Ist nunmal Natur der Sache. Wenn man damit nicht klar kommt, sollte man nicht so eine Diskussion anstreben.
    Und Fakt ist: so wie es geschildert wurde hat der TE nunmal einen Fahrfehler gemacht, da er beim wechseln des Fahrstreifens (ich gehe auch jetzt mal davon aus, dass noch keine durchgezogene Leitlinie vorhanden war) nicht den rückwärtigen Verkehr beachtet hat und es dadurch zu einem Verlehrsunfall gekommen ist.


    Unterm Strich kann so etwas jedem passieren, nur sollte man mit ausdrücken wie "ich war so nah und klebte ihm fast am arsch" vorsichtig sein. Darauf reagieret der ein oder andere sehr empfindlich, wenn ihm wegen unzureichendem Sicherheitsabstand mal einer hinten drauf gedonnert ist.
    Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte immer so gewählt werden, dass man auch in einer Gefahrensituation rechtzeitig zum stehen kommt. Vielleicht hat der vorausfahrende "Opa" ja auch eine Gefahr erkannt, die der TE nicht erkannt hat. Wer weis das schon.


    Letztendlich 35€ Verwarngeld und Rest erledigen die Versicherungen.
    Auto ist ja (hoffentlich) sowieso Vollkasko und bei vielen Versicherungen hat mal ja "1 Schäden frei"

  • *räusper*


    Ich maße mir auch mal an kurz und knapp was dazu zu sagen. Ich habe hier gerade inhaltlich schon viel richtiges gelesen.


    1. Thema Abstand: Haben wir glaube ich alle verstanden. Abstand ist so einzuhalten, dass problemlos gebremst /reagiert werden könnte ohne jeglichen Schaden zu verursachen. Dazu zählt nicht nur der Verkehrsteilnehmer vor einem, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer um einen herum.

    CAVE:
    Ausnahmen gibt es!!! Läuft z.B. ein kleines Kind - welchem die Gefahren des Straßenverkehrs natürlich nicht bewußt sind - unvermittelt auf die Straße und verursacht so eine Notbremsung oder ähnliches welche zum Unfall anderer Verkehrsteilnehmer führt, so ist der Einzelfall zu prüfen (Eltern dabei und nicht aufgepasst etc. etc.). In der Regel wird hier eine Unfallanzeige wegen "Unklarere Sach- und Rechtslage" gefertigt.


    2. Im geschilderten Fall liegt eindeutig ein so genannter "Fehler beim Fahrstreifenwechsel" vor. Was vorher passierte oder der Grund für den Fahrstreifenwechsel war ist hier unrelevant. Das Verwarngeld geht vollkommen klar, die Polizei hat meiner Meinung nach richtig gehandelt.


    3. Die Polizei stellt niemals fest wer "Schuld" hat. Es wird lediglich festgestellt welcher Verkehrsteilnehmer die Hauptunfallusache gesetzt hat.


    4. Die Ordnungsnummer 01 / 02 auf der Unfallmitteilung sind wertfrei und können nach belieben vergeben werden. Es hat sich jedoch (leider) in den Köpfen der Verkehrsteilnehmer festgesetzt, dass derjenige der auf "01" steht auch "Schuld" hat. Daher geht die Polizei auch tatsächlich meistens so vor, dass der Unfallbeteiligte welcher die Hauptunfallursache gesetzt hat auf "01" steht.



    Wer Fragen hat: Gerne und immer an mich!


    Wer wissen möchte, woher ich Dorfsheriff das weiß... kann meinen Vorstellungsthread suchen und lesen! :whistling:

  • Es bleibt beim Fehler beim Fahrstreifenwechsel.


    Deinen Vorausfahrer trifft keine Schuld, ob deinen "Auffahrer " (Teil)Schuld trifft hängt zu sehr von dem Details statt als das man das hier diskutieren kann.



    Überlasse es den Versicherungen. Und das nächste Mal vorausschauender Fahren, sowohl was den vorausfahrenden als auch den nachfolgenden Verkehr betrifft. Mit mehr Fahrpraxis passiert Dir das auch nicht mehr, egal ob Schuld oder nicht, ein Unfall ist immer nur Ärger und sollte daher um jeden Preis vermieden werden.