Hallo liebe F10-Freunde,
ich möchte mir einen (weiteren) F10 kaufen und bin mir unsicher, ob dieser im Fall der Fälle noch kulanzfähig wäre.
(Dies ist zwingende Voraussetzung für einen Erwerb.)
1) Ist es kulanztechnisch ein Problem, also eine Kulanz allein deswegen ausgeschlossen, wenn der Ölwechselintervall
kalendarisch überschritten ist, die Anzeige im Boardcomputer jedoch noch nicht überschritten ist?
Bsp: Intervall ist einzuhalten alle 2 Jahre oder 20.000 km
Ölwechsel bei 50.000 km am 08.07.2014, der nächste wäre nun am 08.07.2016 fällig-> Anzeige im BC daher am "Wechsel 07/2016 in 10.000 km"
Ist der Wechselintervall überschritten, wenn ein Wechsel nun am 15.07.2016 (quasi 2 Jahre + 8 Tage)
bei 60.000 km erfolgt/erfolgt ist?
2) Ist eine Kulanz ausgeschlossen, wenn der Ölwechsel nicht bei BMW-Niederlassung sondern in einer BMW-Vertragswerkstatt durchgeführt wird, oder wird dies quasi wie BMW behandelt?
Sofern jemand hier einschlägig Erfahrung bzgl. dieser Fragen mit dem Kulanzservice gemacht hat oder dies anderweitig in Erfahrung bringen kann, wäre ich hierüber sehr dankbar.