Falsch. Die Teile bleiben eben nicht unverändert, wenn er anfämgt, mit Farbe dran rum zu pinseln...
Die lichttechnische Anlage darf nicht verändert/auseinander genommen werden bzw. nur dann, wenn ein lichttechnisches Neugutachten erstellt wird.
Ist also eigentlich schon damit passiert, wenn die Streuscheibe demontiert wird. Gleiches Beispiel gilt für US Blinker, oder beim Nass-/ und Schleifpolieren getrübter Streugläser. Es sind Lapalien, ja, welche aber unweigerlich zu einer änderungspflichtigen Abnahme müssen, da dies die Licht-/ und Blendverhältnisse ändern könnte. So ein lichttechnisches Gutachten kostet mehrere Eurones...
Folgen:
- min. 1Punkt
- Geldstrafe
- Fahren ohne Betriebserlabnis(!)
- Fahren ohne Versicherungsschutz(!)
- im Zweifelsfall kann das im Wissen darin sogar als Vorsatz geltend gemacht werden
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