Für den 520d gilt genau das gleiche wie im Thread zum 535 xd geschrieben:
"Laut Gesetz darf die Anhängelast das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten (Bei meinem 520 dA sind das 2235 Kg). Ausnahmen sind Geländewagen, hier darf die tatsächliche Anhängelast des Anhängers das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, jedoch auch nur maximal 3,5 t und maximal die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast betragen."