Mahlzeit,
mal eine Frage an die Leute die den besagten Felgen- bzw. Reifensatz mit 245/35/20 + 285/30/20 auf ihren F10/11 fahren UND die Räder eingetragen haben :
Auflage 271 :
Zitat
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Habt ihr das wirklich gemacht ?!
Ich frage, weil mich letztens der TÜV-Mensch als erstes das gefragt hat. Ich habe es nicht gemacht, daraufhin war der Drops für's erste gelutscht bei mir