Blitzerverwarnung mit mehr hm/h also Tempomat & Dashcam?!?!

  • Die Messtoleranz gibt es, weil das Messergebnis um diesen Wert zu hoch sein sein KÖNNTE. Das ist kein "Good will Bonus". Bei Einspruch wird man deshalb mitteilen, daß die gefahrene Geschwindigkeit, gemessen mit geeichten Geräten, mindestens 65 km/h betrug.


    Ich würde eher Strafanzeige wegen Verkehrsgefährdung erstatten. Der rote Blitz kann den Fahrer erschrecken und eine gefährliche Situation verursachen... :D

    Ich bin nicht die Signatur. Wie komme ich hier wieder raus?

  • Zitat

    Ich würde eher Strafanzeige wegen Verkehrsgefährdung erstatten. Der rote Blitz kann den Fahrer erschrecken und eine gefährliche Situation verursachen... :D


    Bitte nicht, den dann werden Infrarotblitzer wie in München Strauß Tunnel eingesetzt oder es wird wie im Ausland von hinten geblizt ;)

  • Genaugenommen sollte Einspruch eingelegt werden.
    Und solange kein Anwalt im Spiel ist, entstehen auch noch keine Kosten.


    Die GPS-Geschwindigkeit der Blackvue deckt sich doch eindeutig mit der Messung des Blitzers, denn der "delay" (wurde hier auch bereits erwähnt) bei derartigen GPS-Anzeigen ist entsprechend groß. Hinzu kommt die Möglichkeit, dass der GPS-Wert bspw. durch Bewölkung, etc. ungenau war. Ich brauche bei meinem Wagen nicht mal wie irre beschleunigen, damit eine Differenz von ca. 10km/h zwischen Tacho und Blackvue besteht. Ich schätze den delay auf durchaus 1 Sekunde.
    Nicht zuletzt ist die Blackvue im Ggs. zur Messstelle nicht geeicht.


    H@wk
    Weisst du sicher, dass ein Widerspruch keine weiteren Kosten verursacht? Ist das evtl. regional unterschiedlich? Ich kenne einen Fall aus dem Bekanntenkreis, wo ebenfalls ein Aufstand geprobt werden sollte. Es ging auch um eine geringe Ordnungswidrigkeit. Beim Durchlesen des Bescheides wurde aber klar, dass dann direkt schonmal eine Bearbeitungsgebühr oben draufkommt. Das Gleiche beim Falschparken. Wer nicht "einfach" bezahlt, zahlt mehr.

  • Der Einspruch geht dann zum Gericht. Bis dahin kostet es weiterhin nichts und wird auch nichts kosten, wenn das Verfahren eingestellt wird.
    Nun kommt es auf den Richter drauf an, ob eventuell Gutachter eingeschaltet werden. Kann ich mir wegen dieser Kleinigkeit aber nicht vorstellen. Sonst sind es halt Anwälte, die hohe Kosten verursachen. Aber den nehmen wir ja in diesem Fall nicht in Anspruch. Wenn Rechtschutz versichert spielt das wieder keine Rolle.

  • Aus einer einfachen "Ordnungswidrigkeit" wird bei Einspruch immer ein Bußgeld. Somit fallen IMMER zusätzliche (Bearbeitungs-)Kosten an.
    Somit lohnt ein Einspruch bei so kleinen Beträgen i.d.R. nicht. Das macht nur Sinn, wenn es ums Prinzp geht - koste es was es wolle!


    Ich würde eher schauen mit welchem Gerät Du geblitzt wurdest. Bei manchen Gerätetypen häufen sich die Fehlmessungen und dann ich auch eine echte Chance auf Einstellung des Bußgeldverfahrens gegeben. Sollte es jedoch ein "unauffälliges" Gerät sein, würde ich mir vom gesparten Geld eher eine Currywurst und ein Pils holen und jede Menge Nerven sparen. ;)


    Ansonsten: Wer einen Fehler macht, muss eben mit den Konsequenzen leben. Wenn ich falsch parke oder zu schnell fahre, habe ich den Fehler gemacht - nicht die Ordnungshüter. Ich war dann eben nur so blöd mich erwischen zu lassen! :D

  • H@wk
    Hast du das selbst mal erlebt? Dann würde ja jeder einfach mal Einspruch einlegen, egal wie niedrig der Betrag ist. Wenn ich googele, finde ich zunächst deine Aussage bestätigt. In diesen Abhandlungen geht man wohl von höheren Strafen aus (Führerscheinentzug/Punkte).


    Eine Anwaltskanzlei hat aber auch mal die kleineren Kosten aufgeführt. Der EInspruch muss innerhalb von 2Wochen erfolgen. Hilft die Behörde diesem Einspruch nicht ab, wird der Fall an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dies kostet 10% der Bußgeldsumme (mindestens 50 Euro). Zu entrichten an die Gerichtskasse. Bei einer Rücknahme des Einspruchs, einer Rechtsbeschwerde, einem Gutachten und ggf. für einen Rechtsanwalt kommen jeweils weitere Kosten hinzu.


    Nur im Falle eines Freispruchs ist das Programm kostenlos. Das wäre sonst auch ein Wahnsinn.

  • Nur im Falle eines Freispruchs ist das Programm kostenlos. Das wäre sonst auch ein Wahnsinn.


    Wie soll es denn einen Freispruch geben, wenn das "Beweismaterial" welches eine Fehlmessung belegen soll, selbst einen Tempoverstoß belegt (wenn auch vielleicht 4 km/h weniger)?
    Ob nun 61 km/h oder 65 km/h: Beides kostet 25 EUR (11-15 km/h zu schnell innerorts).
    Der Fall ist nur zu gewinnen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Blitzer falsch gemessen hat. Dann sollte man aber nicht einen Verstoß anhand des Dashcamvideos zugeben...

  • Wie soll es denn einen Freispruch geben, wenn das "Beweismaterial" welches eine Fehlmessung belegen soll, selbst einen Tempoverstoß belegt (wenn auch vielleicht 4 km/h weniger)?


    Das spielt in dem Fall keine Rolle. Denn, wenn es denn so sein sollte, wurde bewiesen, das der Blitzer falsch gemessen hat. Und schon ist die Messung ungültig.



    Rollyy
    Nein, ich selbst kam noch nicht in ein solches "Vergnügen".