Die Messtoleranz gibt es, weil das Messergebnis um diesen Wert zu hoch sein sein KÖNNTE. Das ist kein "Good will Bonus". Bei Einspruch wird man deshalb mitteilen, daß die gefahrene Geschwindigkeit, gemessen mit geeichten Geräten, mindestens 65 km/h betrug.
Ich würde eher Strafanzeige wegen Verkehrsgefährdung erstatten. Der rote Blitz kann den Fahrer erschrecken und eine gefährliche Situation verursachen...