Solange keine Schmerzen (hoffe ich jedenfalls) vorhanden sind, wozu Schmerzensgeld?!
Leider habe ich bei mir im Ort auch die Erfahrung gemacht, dass eine gewisse Werkstatt direkt Abwälte empfiehlt, egal wie hoch der Schaden ist.
Wie schon gesagt, es treibt nur die Gesamtentschädigung in die Höhe und dies kommt früher oder später wieder auf die Beitragszahler on top.
Wenn es bei der Abwicklung Probleme gibt, kann ja immer noch ein Anwalt beauftragt werden.
Den Nutzungsausfall setzt der Gutachter fest.
Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug nach Gutachten abgerechnet werden soll. Da ist ein Anwalt sehr hilfreich. Aber bei Reparaturen bei denen die Schuldfrage klar ist, eher sehr selten...