Um mal das Thema Kulanz wieder aufzugreifen, ich bin zur Zeit auch etwas entäuscht.
Einen Monat nach Kauf meindes F10 fing die vordere Bremse beim leichten Anbremsen erheblich an zu quietschen.
Die Niederlassung meines Vertrauens hat erstmal folgendes Versucht:
1. Besuch - Bremse zerlegen, reinigen.
2. Besuch - Bremse zerlegen, entgraten.
3. Besuch - Neue Bremsbeläge (Wurden beim Kauf bereits erneuert, Vermutung war aber das diese einen Materialfehler haben könnten)
Alles im Rahmen der Gewährleistung / Garantie.
Nun hat leider alles nichts geholfen. Bei BMW ist für den F10 Baujahr 2010/2011 allerdings ein bekannter Fehler hinterlegt der die Bremsanlage betrifft.
Durch eine Fehlkonstruktion kann es zu diesen Quietschgeräucshen kommen. Es wurde auf Kulanz eine andere Bremsanlage eingebaut. Das hab ich in verschiedenen Foren auch nochmal selbst nachgelesen.
Meine Niederlassung hat dann auch den Kulanzantrag gestellt, dieser wurde allerdings abgelehnt da das Auto schon 5 Jahre alt ist und 100.000 gelaufen hat.
Zum einen Verständlich, allerdings beruht der Fehler ja auf einer Fehlkonstruktion seitens BMW. Da hätte ich zumindestens mit einer Anteiligen Kostenübernahme gerechnet. Es kann doch nicht sein das ein Premiumfahrzeug, auch wenn es 5 Jahre alt ist und 100.000 km gelaufen hat sich beim Einparken oder ranrollen an die Ampel schlimmer anhört als nen 20 Jahre alter Lada. Mein e46 war zum Ende hin 10 Jahre alt und hatte über 200.000 gelaufen. Da hatte ich nie etwas vergleichbares an Problemen. Gar keine um genau zu sagen.
Nunja, meine Niederlassung tritt jetzt mit der Niederlassung wo ich den Wagen gekauft habe in Kontakt.
Ich rechne da nicht mit einem positven Ausgang.
Alledings, ich kaufe ein Fahrzeug extra bei einem Händler um auf der sicheren Seite zu sein. Inkl Gewährleistung und Garantie.
Kann es da sein das ich auf den Kosten sitzen bleibe wenn nach einem Monat so ein Fehler auftritt? Wie sieht das rechtlich aus?