Technisch spricht nichts gegen die Erhöhung der Frischluftrate. Allerdings wird ein Faktor 0.7 eingegeben, nicht 70%. Die Maßnahme wird auch von BMW im Reklamationsfall durchgeführt und beugt durch mehr Frischluft einer Verkokung der Ansaugwege vor bzw. verlangsamt diesen Prozess.
Zu beachten ist dabei, daß bei eigenmächtiger Erhöhung der Frischluftrate Probleme bei Gewährleistung/Garantie/Kulanz zu erwarten sind. Also nach Möglichkeit von BMW als Werkstattmaßnahme erledigen lassen.