Hallo
ich wollte eventuell 20 Zoll Brock B24 ET20 Felgen kaufen, da ich aber Integral-Aktivlenkung habe und mir keiner eine genaue Antwort geben kann, welche Größe ich maximal fahren darf, habe ich mich selber erkundigt. Über meine Reise der Erkundigung möchte ich euch heute aber nichts erzählen .
So nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe mir das Gutachten zur Brock B24 Felge ET20 einmal genauer angeguckt. Dort habe ich mir die Unterschiede zwischen AllradLenkung und nicht-AllradLenkung angeguckt.
Das wären die Reifenbezogene Auflagen und Hinweise: K4i K6i K8e T93
K4i
An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der
Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft n
eu zu befestigen.
K6i
An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten
der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radla
ufes folgend zu kürzen.
K8e
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Ber
eich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
Bei ET 35 habe ich diese Auflagen nicht, machen also die 15mm der ET so ein großen Unterschied, dass man das Radhaus vergrößern muss?
Und wenn mein Auto tiefergelegt wurde, muss ich dann noch was anderes beachten? Also wegen TÜV.