Das mag in deinem speziellen Fall so gewesen sein. Aber die generelle Aussage, dass man die AHK nicht abnehmen müsste, ist falsch. In Deutschland gibt es kein Gesetz, das dies vorschreibt. Im Rahmen der "Schadenminderungspflicht" kann man aber für einen höheren Schaden zur Kasse gebeten werden.
Ähnlich verhält es sich übrigens mit der Betriebsgefahr eines Autos. Da haftet man sogar, ohne beteiligt zu sein.
Hi, du hast natürlich Recht; es kann nicht die Rede von jedem Einzelfall sein.
Rein zur Info möchte ich noch ergänzen das es mit der Minderungspflicht aber gar nicht so einfach ist. Schließlich kann man nur Spekulieren welchen Schaden ein Auffahrunfall ohne AHK genau verursacht hätte.
Die Frage ist auch, was es bedeutet den Schaden so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Ich vermute in meinem Fall das der Schaden am eigenen Fahrzeug geringer ausgefallen ist, durch die angebrachte AHK.