Selbst eine abnehmbare Anhängerkupplung brauch nicht demontiert werden, wenn man ohne Anhänger fährt. Im Falle eines Auffahrunfalls verändert sich natürlich das Schadensbild, eine Teilschuld wird deswegen aber nicht zugesprochen.
So bei mir geschehen.
Das mag in deinem speziellen Fall so gewesen sein. Aber die generelle Aussage, dass man die AHK nicht abnehmen müsste, ist falsch. In Deutschland gibt es kein Gesetz, das dies vorschreibt. Im Rahmen der "Schadenminderungspflicht" kann man aber für einen höheren Schaden zur Kasse gebeten werden.
Ähnlich verhält es sich übrigens mit der Betriebsgefahr eines Autos. Da haftet man sogar, ohne beteiligt zu sein.