Ist sicher Ermessenssache. Die ABE für "Spoilerlippe etc. gilt für das Fahrzeug". Hat man eine Tieferlegung gelten evtl. schon wieder andere Auflagen die in der ABE vieleicht nicht erfasst sind und schon kann die Diskussion losgehen.
Ich bin dem auch gleich aus dem Weg gegangen und habe z.B. meine H&R Spurplatten mit ABE eintragen lassen. Hab EIBACH Federn drin und kann evtl. zu Diskussionen führen