Der "Kurze Frage - Kurze Antwort" Thread

  • in der Servicehistorie steht ja drin was wann und bei welchem KM Stand gemacht wurde.
    Das wäre ja dein Nachweis.
    Wenn du jemand gut bei BMW kennst, bekommst auch die Sachen was vor deinem Besitz gemacht wurden.

    Alles was funktioniert ist technisch veraltet :D

  • Wenn man diesen Nachweis nicht erbringt, nehmen die Versicherung immer Werkstätten, mit denen sie Verträge haben.
    Das bedeutet dann, das man Kürzungen in 4-stelliger Höhe hinnehmen muss.

    Hab ich so noch nie gehört. Vielleicht wenn man fiktiv abrechnen möchte.
    Ansonsten würde für mich nur eine Reparatur beim Hersteller in Frage kommen und nicht sonst eine Werkstatt. Das wär ja noch schöner ...

  • Hab ich so noch nie gehört. Vielleicht wenn man fiktiv abrechnen möchte.Ansonsten würde für mich nur eine Reparatur beim Hersteller in Frage kommen und nicht sonst eine Werkstatt. Das wär ja noch schöner ...

    Ist bei fiktive Abrechnung gang und gäbe.


    bei Einreichung der Reparaturrechnung gab es vereinzelt, im Kaskofall regelmässig, Probleme. Vor allem wenn man die fiktive Grenze bei den Fahrzeugen von 100tkm und/oder älter als 3 Jahre überschritten hat.
    Da haben die Versicherungen ganz "tolle" Ansätze.


    Habe tagtäglich damit zu tun, deswegen kenn ich mich damit ziemlich gut aus.


    (mal die qualität der Reparatur (Hersteller vs. freie Werkstatt) ganz außen vor gelassen...)

  • Ungluecklicherweise bin ich vor zwei Wochen genau in der Situation gewesen, wegen der nicht vorhandenen Fahrkuenste einer jungen Frau, unverschuldet in einen Unfall geraten zu sein. Die gegnerische Versicherung kam tatsaechlich mit einem geringeren Vergleichsgutachten ... das kann man auch gleich nehmen und sich den Allerwertesten damit abwischen. Mein Auto wurde bei BMW repariert, die haben gezahlt und nichts wurde abgezogen. Ob mein Auto komplett immer bei BMW gewartet wurde interessierte niemanden weil das auch komplett irrelevant ist. Mir steht die Reparatur in einer Vertragswerkstatt meiner Wahl zu und nicht was die gegnerische Versicherung meint. Waere ja auch noch schoener wenn der billigste Hufschmied anfangen wuerde an meinem Hocker rumzudengeln. Was da also deine Versicherung will entzieht sich komplett meinem Verstaendniss.

  • Ungluecklicherweise bin ich vor zwei Wochen genau in der Situation gewesen, wegen der nicht vorhandenen Fahrkuenste einer jungen Frau, unverschuldet in einen Unfall geraten zu sein. Die gegnerische Versicherung kam tatsaechlich mit einem geringeren Vergleichsgutachten ... das kann man auch gleich nehmen und sich den Allerwertesten damit abwischen. Mein Auto wurde bei BMW repariert, die haben gezahlt und nichts wurde abgezogen. Ob mein Auto komplett immer bei BMW gewartet wurde interessierte niemanden weil das auch komplett irrelevant ist. Mir steht die Reparatur in einer Vertragswerkstatt meiner Wahl zu und nicht was die gegnerische Versicherung meint. Waere ja auch noch schoener wenn der billigste Hufschmied anfangen wuerde an meinem Hocker rumzudengeln. Was da also deine Versicherung will entzieht sich komplett meinem Verstaendniss.

    Komplett richtig. Die gegnerische Versicherung kann es gern versuchen, tut sie in gut 90% der Fälle auch und kommt bei ca. 70% der Geschädigten damit durch, aber es bleibt nicht rechtens. Geschädigter=freie Gutachterwahl=freie Werkstattwahl.


    Gruss Andi

  • Nicht meine Versicherung, sondern die gegnerische...
    Und ich möchte fiktiv abrechnen.
    mit der Reparaturleistung bei der NL bin ich überhaupt nicht zufrieden (u.a. beim Aussenspiegel links habe die das Glas zweimal gewechselt, beim spiegel rechts einmal, weil Sie es nicht hinbekommen, popeligen Spiegel zu reparieren!) Vertragswerkstatt ist eben nicht gleich qualitativ hochwertige Arbeit. Vor allem bei dieser NL.



    Das war aber alles nicht meine Frage, war jetzt alles off-topic...

  • Nicht meine Versicherung, sondern die gegnerische...
    Und ich möchte fiktiv abrechnen.
    mit der Reparaturleistung bei der NL bin ich überhaupt nicht zufrieden (u.a. beim Aussenspiegel links habe die das Glas zweimal gewechselt, beim spiegel rechts einmal, weil Sie es nicht hinbekommen, popeligen Spiegel zu reparieren!) Vertragswerkstatt ist eben nicht gleich qualitativ hochwertige Arbeit. Vor allem bei dieser NL.



    Das war aber alles nicht meine Frage, war jetzt alles off-topic...

    Ueber die Qualitaet der Reparaturen brauchen wir uns nicht unterhalten. Diese ist tatsaechlich manchmal mehr als unterirdische aber manchmal auch, und das Glueck habe ich mit meiner NL, sehr gut.


    Mir leuchtet halt nur nicht ein, was es die gegnerische Versicherung zu interessieren hat wo du dein Auto warten laesst. Was waere denn, wenn du das komplett in Eigenregie machen wuerdest ?

  • Komplett richtig. Die gegnerische Versicherung kann es gern versuchen, tut sie in gut 90% der Fälle auch und kommt bei ca. 70% der Geschädigten damit durch, aber es bleibt nicht rechtens. Geschädigter=freie Gutachterwahl=freie Werkstattwahl.
    Gruss Andi

    So siehts aus. War auch ein netter Versuch aber meine Anwaeltin sagt mir gleich, dass das gang und gebe sei und ich mich nicht aufregen sollte :D .

  • Und ich möchte fiktiv abrechnen.

    Das ist der Unterschied. Zurecht sollte man hier maximal kürzen. Weil ja oft genug das Geld nicht in der Reparatur landet.
    Das sollte man abschaffen.
    Das treibt die Versicherungsprämien in die Höhe.