Hallo Jens,
der Händler sagte mir, es wird eine ABE geben, die ich dann im Handschuhfach lassen kann...
Bekommen habe ich bislang nicht, da die Felgen und die Reifen erst bestellt sind. Ich habe mir in Eigenregie die ABE runterladen wollen wo ich die besagten Kriterien gefunden hatte. Dieses Dokument versteht sich aber als Teilgutachten.
Auszug aus dem Teilegutachten:
"TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer 14-0320-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J X 19 H2 Typ KT15-8519 und
9,5 J X 19 H2 Typ KT15-9519
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH
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Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
Carl-Benzstraße 22-24
67227 Frankenthal
QM-NR. 49020390809
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1
Modell KT15
Typ KT15-8519
Radgröße 8,5 J X 19 H2
Zentrierart Mittenzentrierung Achse 2
Modell KT15
Typ KT15-9519
Radgröße 9,5 J X 19 H2
Zentrierart Mittenzentrierung "
Worin ist denn der Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten? Und weshalb würdest Du im letzteren Fall erst recht zum TÜV gehen?
Viele Grüße,
Ati