Hallo,
ich bin neu hier und habe eine für mich sehr wichtige Frage.
Hat einer folgende Rad-Reifen Kombination schon drauf? Gab es vielleicht Probleme dieser Art mit der Zulassung bei einen von Euch?
Ich habe einen F10 525d Bj 07.2011 Diesel mit 150kW ohne Allrad. Ich habe
ewig nach Komplettreifen Ausschau gehalten und habe mich nach vielen
Wochen und Monaten an einen großen Händler in Berlin Gewand und mir
unterschiedliche Bereifung für VA und HA überreden lassen.
VA 8,5x19 245er ET40
HA 9,5x19 275er ET35
beide ROF aufgrund fehlender Ersatzradmulde. Die Reifen wurden bestellt
und ich soll die noch diese Woche bekommen. Ich habe jetzt schlaflose
Nächte, weil ich mir sorgen mache, dass ich die Reifen nicht angemeldet
bekomme. Eine ABE für mein Fahrzeug liegt vor aber darin ist eine
Klausel "K2b", worin steht:
"Die Radabdeckung an
Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis
50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein."
Jetzt habe ich Angst, dass ich an der Heckschürze umbauen muss. Ich bin
zum Händler und der sagte, dass sei eine Standardfloskel, die Reifen
würden aber so passen und da wäre noch genug Luft.
Was mach ich, wenn ich Dir mir aufziehen lasse, bezahle und vom Hof
fahre um dann bei nächster Gelegenheit die Reifen eintragen zu lassen
und ich dann doch in die Röhre gucken muss? Der versicherte mir
(Mündlich) dass das funktioniert. Ich habe mir den Wagen und die Reifen
zusammengespart und kann nicht noch die Heckschürze umbauen lassen zumal
ich das auch nicht will.
Hast Du Erfahrung mit solchen Reifendimensionen? Wie sollte ich am besten vorgehen?
Ich würde mich freuen, wenn Du oder einer aus dem Forum schnell behilflich sein könnte.
Mit besten Dank im Voraus,
Ati