ZitatDanke für die Rückmeldung
Echt Blöd das du ganz dafür aufkommen musst war sicher nicht billig.
Nein ich muss nicht dafür aufkommen, in den sauren Apfel muss das verkaufende Autohaus beißen, da ich mich zum Zeitpunkt des Schadens noch in der Sachmängelhaftung ohne Beweisumkehrlast befunden habe.
Doof nur wenn jetzt noch etwas kommt, da die Leistungen aufgebraucht sind wobei die Deckung nicht gerade großzügig sind. Wert des Fahrzeuges minus Wiederbeschaffungswert. Das machte dann läppische 5000 Eur. Wenn man sich nun vorstellt das es zu einem Motorschaden nach sechs Monaten nach dem Kauf kommt weiß man was man dann selbst hinlegen darf.
Der Schaden für die Antriebswellen, zwei Einstiegsleisten und das Hinterachsgetriebe liegt bei 4400 Eur. Vorher hatte ich noch einen Kettenspannerschaden, defekte Servopumpe, defekte Batterie, Anlasser und einen kaputten Kühler.
Gruß Christian