Händlergarantie bzw. Händlergewährleistung 528i

  • Servus in die Runde.Habe jetzt eine Frage die mich dringend
    interessiert.Ich habe mir anfang Dezember bei einem freien Händler einen
    3 Jahre alten 528i gekauft.Das Auto ist klasse und hatte auch bisher
    bei seinem Vorbesitzer keine Probleme.Das hab ich über die
    Fahrgestellnummer rausfinden können.

    Mir geht es aber jetzt um die Händlergarantie bzw. Händlergewährleistung,da ich ja nicht direkt beim ;) gekauft habe.Habe ich auch keine BMW Europlus Versicherung.

    Ich habe jetzt mit einer freien Garantieversicherungsgesellschaft
    telefoniert,und die Dame am Telefon sagte mir das mein Autoverkäufer
    nicht für Elektronikschäden aufkommen muss,und ich da alleine stehen
    würde im fall der Fälle.

    Ist das wirklich so,und was fällt eigenltich unter die Händlergarantie?

    Oder ist es evtl sogar so,das BMW auf Kulanz was übernehemn würde da das Auto erst 51000 km auf der Uhr hat?

  • Keine Europlus?
    Dann hast du ne externe bekommen da sollte dann ein Garantie Heft bei sein, in dem alles geregelt steht.
    Meist Km abhängig oder mit geringem Eigenanteil.
    Viele Bmw Händler nehmen 'meneks' als Garantie , die ist sehr gut, deckt wirklich viel ab.
    Welche Garantie hast du denn?

  • Was deine Garantie abdeckt liest du am besten in deinen AGB's der Versicherung nach. Wenn dort steht das nur mechanische Teile abgedeckt sind dann is das eben so. Was dann ehrlich gesagt bei einem Fahrzeug mit gefühlten 784 Steuergeräten ne echte Scheissgarantie ist :doqw:


    Und denk dran, innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr. In diesem Zeitraum muss der Händler nachweisen das der Defekt vor Kauf noch nicht vorhanden war. Kann er in der Regel nicht und somit muss er unabhängig der Garantie sowieso nachbessern. Ab dem 6. Monat musst du dann beweisen das der Schaden bereits ab Kauf vorhanden war, das kannst du in der Regel auch nicht und dafür hast du dann die Garantieversicherung.