Moin Forum,
ist es rechtens wenn der Händler nur unter der Bedingung eines Haftungsausschlusses einen Ölwechsel mit mitgebrachtem Öl durchführt? Auf der Rechnung würde dann stehen "Öl vom Kunden mitgebracht --> Haftungsausschluss". Begründung des Händlers ist das er die Herkunft des Öls nicht kennt.
In meinen Augen entbehrt dies jeglicher Rechtsgrundlage, da es OEM BMW Öl mit der passenden Spezifikation (LL04) ist und es verschlossene Flaschen sind. Wenn ich mit einem unbeschriftetem Kanister auftauche kann ich es verstehen, so aber nicht.
Wie macht ihr es?